Spruch Die Akten werden dem Oberlandesgericht Linz mit dem Auftrag zurückgestellt, die angefochtene Entscheidung durch einen Ausspruch im Sinne des § 500 Abs. 3 ZPO zu ergänzen.…
Text Begründung: Im Verfahren 13 Cg 87/86 hat das Landesgericht Salzburg das Begehren des Beklagten in diesem Verfahren, der Kläger in diesem Verfahren sei schuldig, ihm 170.450,40 S s.A. zu bezahlen, abgewiesen. nach Beweiswiederholung hat das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht diese Entscheid…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 535 ZPO gelten, falls die Klage nicht bei dem Gericht erhoben wird, welches in dem früheren Verfahren in erster Instanz erkannt hat, sondern bei einem höheren Gericht, für das Rechtsmittelverfahren jene Bestimmungen, die für das höhere Gericht als Rechtsmittelinstanz maßgebend wären. Demnach…