JudikaturJustizRS0044908

RS0044908 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2023

Wird der Kündigung erst nach Ablauf des Kündigungstermins mit gerichtlichem Urteil Folge gegeben, so ist das Bestandverhältnis schon als mit dem Ablauf des Kündigungstermins erloschen anzusehen.

Entscheidungen
7