JudikaturJustizRS0044780

RS0044780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1977

Für die Abgabe einer Erklärung gegenüber einer Kommanditgesellschaft im Auflösungsstadium genügt es, wenn sie einem der Liquidatoren zugegangen ist (hier: Aufkündigung).