JudikaturJustizRS0044770

RS0044770 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2001

Eine Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist unzulässig, wenn diese lediglich darauf gestützt wird, daß die Zustellung der Aufkündigung im Bestandverfahren, des Zahlungsbefehles im Mahnverfahren nicht ordnungsgemäß im Sinne der ZPO erfolgt ist.

Entscheidungen
15