Spruch Aus Anlaß der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.528,94 (darin S 1.421,44 Umsatzsteuer) und S 8.873,76 (darin S 1.4…
Text Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten als Kellnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 20. 9. 1995 durch Entlassung. An diesem Tag hatte ein von der Beklagten eingeschaltetes Detektivunternehmen einen Bericht vorgelegt, in dem Malversationen der Klägerin zu Lasten der Beklagten a…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist iS § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig, weil auch im Wiederaufnahmeverfahren der Umstand maßgeblich bleibt, daß über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist. Aus Anlaß der Revision ist aufzugreifen, daß in der Klage kein gesetzlicher Wiederaufnahmegrund geltend…