JudikaturJustizRS0044681

RS0044681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2017

Kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Wiederaufnahmsklage, über die das Erstgericht mit Urteil entschieden hat, auf keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt ist, so hat es aus Anlass der Berufung das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage mit Beschluss zurückzuweisen.

Entscheidungen
16