Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Prozeßgericht erster Instanz zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung über die Wiederaufnahmsklage zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahr…
Text Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 18.9.1992, GZ 48 C 27/90k-31, wurde der Kläger als Erwerber des von ihm am Standort ***** W***** betriebenen Galerieunternehmens verpflichtet, das Bestandobjekt zufolge rechtsgültigen Verzichtes der Hauptmieterin auf ihre Bestandrechte zu…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht das Vorliegen einer neuen "Tatsache" im Sinne des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO verkannt hat und diese Fehleinschätzung geeignet ist, die Rechtssicherheit im Einzelfall zu beeinträchtigen (§ 502 Abs 1 ZPO. Die Revision ist auch berechtigt…