Text Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner Wiederaufnahmsklage die Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 40 Cg 27/13s (vormals AZ 15 Cg 251/00d) des Handelsgerichts Wien. Im zuletzt genannten Verfahren fällte das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht am 23. 9. 2011 zu AZ 3 R 123/08t nach Beweiswied…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist verspätet. 1. Nach § 532 Abs 2 ZPO ist eine Wiederaufnahmsklage, die auf einen anderen Wiederaufnahmsgrund als den des § 530 Z 4 ZPO gestützt ist, bei dem „bezüglichen Gerichte höherer Instanz angebracht werden“ muss, wenn „nur dessen Entscheidung von den geltend gemachten Anfechtungs…