Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 399,74 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin EUR 66,62 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Am 3. September 2005 stellte der Kläger seinen PKW auf dem „Parkplatz C" der Beklagten ab. Zuvor hatte er einen Parkschein gelöst, auf dessen Rückseite nicht nur ein Hinweis auf die ausgehängten Abstellbedingungen abgedruckt, sondern gleichzeitig vermerkt war, dass eine Verpfl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die hier zu lösende Rechtsfrage angesichts der Vielzahl der Personen, die tagtäglich den „Parkplatz C" der Beklagten benützen, in ihrer Bedeutung über den zu entscheidenden Einzelfall hinausgeht. Sie ist aber nicht berechtigt. Den sehr knappen Feststellungen des Erstg…