Spruch In einer auf § 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO. gestützten Wiederaufnahmsklage ist der gesetzliche Anfechtungsgrund (§ 536 Z. 2 ZPO.) nicht hinlänglich bezeichnet, wenn als neue Tatsache, zu deren Kenntnis der Wiederaufnahmskläger gelangt ist, "die gesamten Aussagen" eines in einem anderen Verfahren vernommenen…
Text Die klagende Partei hat zu 10 Cg 84/46 des Handelsgerichtes Wien von der beklagten Partei einen Betrag von 3398.98 S s. A. für ihr gelieferte, bzw. zu ihrem Nutzen verwendete Tarnfarben verlangt und sich in diesem Rechtsstreit auf den Zeugen Alfred T. berufen. Das Klagebegehren wurde vom Handelsgeri…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Als Wiederaufnahmsgrund macht die klagende Partei geltend, daß sie durch die von Ing. P. am 13. Jänner 1948 in dem Rechtsstreit 3 Cg 199/47 des Handelsgerichtes Wien abgelegte Zeugenaussage in Kenntnis von neuen Tatsachen der im § 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO. bezeichneten Art …