RS0044595 – OGH Rechtssatz
RS0044595 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ist eine Nichtigkeitsklage beim Rechtsmittelgericht des Vorprozesses einzubringen, so hat dieses in der für das Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Zusammensetzung zu verhandeln und zu entscheiden.