JudikaturJustizRS0044595

RS0044595 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 1951

Ist eine Nichtigkeitsklage beim Rechtsmittelgericht des Vorprozesses einzubringen, so hat dieses in der für das Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Zusammensetzung zu verhandeln und zu entscheiden.