RS0044592 – OGH Rechtssatz
RS0044592 – OGH Rechtssatz
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Der Beschluß, mit dem der OGH einen Antrag, einen Beschluß des OGH als nichtig aufzuheben und über eine Nichtigkeitsklage und Wiederaufnahmsklage neuerlich zu entscheiden zurückweist, ist vom Erstgericht des Vorprozesses zuzustellen.