Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen. …
Text Begründung: Im Verfahren 5 C 1719/07h des Bezirksgerichts Kufstein begehrte der hier Beklagte als Kläger, die Beklagte (hier Wiederaufnahmsklägerin) schuldig zu erkennen, die Beweidung eines näher bezeichneten Waldgrundstücks durch Weidevieh zu unterlassen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitve…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Wiederaufnahmsklägerin ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig, aber im Ergebnis nicht berechtigt. 1. Ein Verfahren, das durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden ist, kann auf Antrag einer Partei wiederaufgenommen werden, wenn die Pa…