Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortungen zu ersetzen, und zwar der Erst- und dem Zweitbeklagten insgesamt 366,48 EUR (darin enthalten 61,08 EUR Umsatzsteuer) und den Dritt- bi…
Text Begründung: Mit Urteil vom 29. 7. 2002 wies das Erstgericht in den verbundenen Verfahren AZ 7 C 431/01z, AZ 18 C 695/01d und 18 C 696/01a die auf Zahlung von 3.124,42, 3.900,02 und 3.300,86 EUR gerichteten Leistungsklagen der (nunmehrigen Wiederaufnahms- und dortigen) Klägerin mit folgender…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage (auch des Aufhebungsverfahrens) stellt eine vom Gesetzgeber an eng umgrenzte Voraussetzungen geknüpfte Ausnahme von der aus der Rechtskraft der Vorentscheidung abgeleiteten Einmaligkeitswirkung dar. Liegen die hiefür erforderlichen Voraussetzungen nicht vo…