Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. In Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichtes wird das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 3.705,70 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 617,70 Umsatzsteuer) binnen 14 …
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 10. Juni 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage (6 Cg 264/81) begehrte der hier beklagte Mann als Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der nun klagenden Frau als Beklagte (§ 49 EheG). Bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über jene …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Der Beklagte vertritt weiterhin die Ansicht, die Nichtigkeitsklage sei verfristet. Im übrigen könne nicht davon ausgegangen werden, daß die Klägerin im Scheidungsverfahren nicht in der Lage oder außerstande war, ihre Angelegenheiten zu besorgen. Die "Verdeutlic…