JudikaturJustizRS0044293

RS0044293 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 1993

Die Frage, mit welchem Teile die Kosten der Konkursmasseverwaltung aus der allgemeinen Konkursmasse und mit welchem Teile sie aus der Sondermasse zu befriedigen und ob sie durch das Konkursgericht oder das Exekutionsgericht zu bestimmen sind, betrifft den Kostenpunkt.

Entscheidungen
13