Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: In der am 23.12.1981 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der Johann C Gesellschaft mbH den Zuspruch eines Betrages von S 8.707,- netto s.A. Die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung vom 23.2.1982 wurde zu Handen des Geschäftsführers Johann C, Wien 16., Payergass…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil es sich bei der Entscheidung des Rekursgerichtes tatsächlich um eine abändernde Entscheidung handelt vgl. EvBl 1951/496; MietSlg.20710, 23670 ua.. Er ist jedoch nicht berechtigt. Es ist zwar richtig, daß die während der Unterbrechung des Verfahrens von einer Pa…