Spruch Dem Rechtsmittel wird teilweise Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass sie insgesamt zu lauten haben: 1. Die Bestätigung vom 1. 9. 2016 über die Vollstreckbarkeit des Europäischen Zahlungsbefehls des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom 24. 5. 2016, …
Text Begründung: Über Antrag des Antragstellers erließ das Erstgericht am 24. 5. 2016 einen Europäischen Zahlungsbefehl, der an die „Hellenische Republik, Republik Griechenland, O***** 8 2, Griechenland, *****“ mittels (rotem) Internationalem Rückschein zugestellt wurde. Dieser Rückschein enthält keinen …
Rechtliche Beurteilung Der „(außer)ordentliche Revisionsrekurs“ des Antragstellers ist zulässig; er ist auch teilweise berechtigt. 1. Die angefochtene Entscheidung teilt sich in einen – nach Maßgabe des § 528 ZPO anfechtbaren – abändernden (Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls) und in einen – nach Maßgabe d…