JudikaturJustizRS0044161

RS0044161 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2016

Weist die erste Instanz ein Rechtsmittel als verspätet, die zweite aber als unzulässig zurück, so liegen gleichlautende Beschlüsse im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO vor, wenn durch die Rekursentscheidung nicht eine sonst mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen wird.

Entscheidungen
4