Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Exekutionssache zur neuerlichen Entscheidung nach allfälliger Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens bilden weitere Kosten des Exekutionsverfahr…
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 26. November 2015 wurde der Verpflichteten zur Sicherung des Anspruchs der Klägerin auf Unterlassung weiterer Verletzungen ihrer Ehre und ihrer Persönlichkeitsrechte ab sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils verbo…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Betreibenden, mit dem sie ihren Exekutions und die Strafanträge weiter verfolgt, ist zulässig und im Sinn der hilfsweise begehrten Aufhebung des rekursgerichtlichen Beschlusses auch berechtigt. § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gilt auch im Exekutionsverfahren (RIS Justiz RS0002511, RS00…