JudikaturJustizRS0044117

RS0044117 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2021

Ein Beschluss des Rekursgerichtes, der den Rekurs aus formellen Gründen als unzulässig behandelt, ist nicht als Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses anzusehen.

Entscheidungen
37