Spruch Der als "Revision" bezeichnete Rekurs wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen sind schuldig, dem Beklagten je zur Hälfte die mit insgesamt S 3.395,70 (davon S 565,95 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht stellte die Forderungen der Klägerinnen (unter rechtskräftiger Abweisung eines Mehrbegehrens von je S 2.500,-- netto sA) mit S 26.781,82 netto sA bzw S 22.252,23 netto sA als zu Recht bestehend und die eingewendete(n) Gegenforderung(en) als nicht zu Recht bestehend fest …
Rechtliche Beurteilung Der als "Revision" bezeichnete Rekurs ist unzulässig. Die im Umfang des Teilurteils des Berufungsgerichtes siegreich gebliebenen Klägerinnen wenden sich mit ihrem Rechtsmittel nur gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes über die Gegenforderung, so daß ihre "Revision" als Rekurs zu behand…