JudikaturJustizRS0044059

RS0044059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2020

Der Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss ohne Rechtskraftvorbehalt ist unzulässig, wenn die erstrichterliche Entscheidung nach Ergänzung des mangelhaften Verfahrens zu fällen ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Ergänzung wegen ungenügender Klärung des Sachverhaltes in tatsächlicher Beziehung oder ob sie infolge der abweichenden Rechtsansicht des Rekursgerichtes verfügt wurde.

Entscheidungen
45