RS0044059 – OGH Rechtssatz
RS0044059 – OGH Rechtssatz
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Der Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss ohne Rechtskraftvorbehalt ist unzulässig, wenn die erstrichterliche Entscheidung nach Ergänzung des mangelhaften Verfahrens zu fällen ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Ergänzung wegen ungenügender Klärung des Sachverhaltes in tatsächlicher Beziehung oder ob sie infolge der abweichenden Rechtsansicht des Rekursgerichtes verfügt wurde.