Spruch Die Verteilung der Konkursmasse ist mit einem Antrag des Masseverwalters einzuleiten; dieser Antrag besteht in den Fällen des § 129 Abs 2 und des § 136 KO in der Einbringung eines Verteilungsentwurfes Für die Berücksichtigung nichttitulierter, bestrittener Forderungen ist der Zeitpunkt der Antragst…
Text Im Rahmen des mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 2. 1969 eröffneten Konkursverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde ein Gläubigerausschuß nicht gewählt. Bei der am 14. 4. 1969 abgehaltenen Prüfungstagsatzung wurden ua die von den Firmen K-AG und A-GmbH in der dritten Klasse der Ko…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Bei der Überprüfung der Zulässigkeit dieser Rechtsmittel ist zunächst davon auszugehen, daß mit Rücksicht auf § 522 ZPO (§ 176 KO) der Rekurs auch gegen die Bestimmung der Frist nach § 110 Abs 4 KO zulässig ist, wiewohl es sich dabei nur um eine das Verfahren leitende Verfügung …