JudikaturJustizRS0043869

RS0043869 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2018

Lehre und Rechtsprechung haben die analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt, mit denen - ohne Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen - dem Verfahren ein Ende gesetzt wird, so dass sie ihrem Wesen nach einer Klagszurückweisung gleichkommen.

Entscheidungen
18