JudikaturJustizRS0043853

RS0043853 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2023

Da § 519 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 bei Spruchreife die Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichtes über die Berufung an den OGH devolviert, liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn dem Rekurs der Klägerin gegen den Aufhebungsbeschluss infolge Spruchreife stattgegeben, aber über die Berufung des Beklagten das Urteil erster Instanz abgeändert und das Klagebegehren abgewiesen wird.

Entscheidungen
61