Spruch I. Die Urteile der Vorinstanzen (Abweisung des auf 1.438.922,12 EUR sA lautenden Klagebegehrens) sind im Umfang der in der außerordentlichen Revision vorgenommenen Klagseinschränkung auf 611.669,58 EUR samt „unternehmerischer Zinsen“ seit 17. 7. 2010, das sind 827.252,54 EUR samt 9,47 % Zinsen vom 1…
Rechtliche Beurteilung Zu I.: Die klagende Partei brachte im Berufungsverfahren mit Schriftsatz vom 20. 7. 2010 vor, die beklagte Partei habe am 16. 7. 2010 eine Zahlung von 1.438.922,12 EUR (das ist der ursprüngliche Klagsbetrag) an sie geleistet. Sie habe diesen Betrag zunächst auf Zinsen und Zinseszinsen, dann auf das …