Spruch 1.) Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 2.719,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 247,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. 2.) Über die Geschäftsführerin der Beklagten, Helga L***, wird eine Mutwill…
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte auf Grund seines Urteils vom 5. Oktober 1985 2 C 785/85 der Klägerin am 3. Jänner 1986 zu E 79/85 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 325.000,-- s.A. die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 616 KG Lasern (Berghotel und Restauran…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3, letzter Satz, ZPO). Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so daß es zur Vermeidung von Wiederholungen ausreicht, die Beklagte dar…