Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den klagenden Parteien die mit 3.022,97 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 503,83 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Anträge der beklagten Parteien, eine mündliche Revisionsver…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin, eine in den Niederlanden eingetragene Aktiengesellschaft, ist ein Unternehmen des weltweit größten Spirituosenkonzerns. Sie produziert unter anderem den Whisky „Johnny Walker Red Label“ und vertreibt diesen in etwa 200 Ländern. Sie ist unter anderem auch Inhab…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten, mit der sie die gänzliche Abweisung des Zahlungsbegehrens anstreben, ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Der Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann auch da…