Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit 1.464,38 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 120 S Barauslagen und 99,58 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklage war seit 1941 mit der am 17. Jänner 1973 verstorbenen Schwester der Klägerin, Hildegard H*****, verheiratet. Nachdem der Beklagte im Jahre 1969 seiner Ehegattin die Übertragung seines Inkassobüros zugesagt hatte, errichteten die Eheleute am 22. Jänner 1970 je ein eig…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Die Klägerin macht ausschließlich angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat. Hiebei erkennt sie selbst, dass nach der ständigen Judikatur (SZ 27/4, EvBl 1969/263, EvBl 1978/344 uva) solche vom Ber…