JudikaturJustizRS0043498

RS0043498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2007

Erfolgt die Beurteilung der Frage, ob der Erblasser eine Urkunde in Testierabsicht errichtet hat oder nicht, unter Zuhilfenahme nicht bloß des Urkundeninhaltes, sondern auch von Zeugenaussagen, so handelt es sich bei dem Ergebnis um Tatsachenfeststellung und nicht um rechtliche Beurteilung.

Entscheidungen
5