Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 39.799,65 (darin S 6.600,-- Barauslagen und S 3.018,15 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Nach Eintritt des Ruhens des Verfahrens in dem wegen Aufhebung des Kaufvertrages vom 28. Oktober 1982, abgeschlossen zwischen dem Kläger und der Firma Grete E*** KG (nach dem Vorbringen beider Parteien Rechtsvorgängerin der Beklagten), über den Verkauf der Betriebsliegenschafte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund nach § 503 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In der Rechtsrüge wendet sich der Kläger gegen die Auffassung des Berufungsgerichtes, daß zwischen der Grete E*** KG und der Beklagten keine Identität und keine Kontinuität bestehe, wora…