Spruch Keiner der beiden Revisionen wird Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.424,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.624,25 bestimmten Kosten des…
Text Entscheidungsgründe: Die beiden, heute im 51. bzw 53. Lebensjahr stehenden Streitteile lernten einander im Kriege kennen, verloren aber nach Kriegsende den Kontakt. Erst im Jahre 1947 nahmen sie die Verbindung wieder auf; während die Klägerin eine gescheiterte Ehe zu überwinden hatte, stand die Bekl…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Revision der Klägerin: Als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens rügt die Klägerin, sie habe beantragt, der Beklagten aufzutragen, sämtliche Buchhaltungsunterlagen seit dem Jahre 1953 vorzulegen; diesem Antrag sei vom Erstrichter auch stattgegeben worden. Die Beklagte habe aber nur die Unt…