Spruch Der Rekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 526 Abs 2 ZPO). Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.871,04 S (darin 811,84 S USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin befand sich ab September 1996 beim Beklagten in zahnärztlicher Behandlung. Sie begehrt die Rückzahlung des von ihr für die Behandlung geleisteten Betrags von 23.400 S, Schmerzengeld in Höhe von 25.000 S sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Fo…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen dem - den OGH nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO abhängt: Der Beklagte vertritt den Standpunkt, der von der Klägerin namhaft gemac…