Spruch Der Revisionsrekurs der Antragstellerin wird - soweit er sich gegen die Aussprüche des angefochtenen Beschlusses im Kostenpunkt wendet - zurückgewiesen. Im übrigen wird dem Revisionsrekurs der Antragstellerin nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antrag…
Text Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Februar 1986 wurde auf Antrag des L*** V*** als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, zum Zwecke des Neubaues der L 52, Baulos "Umfahrung Brederis", das Eigentum an der in dem dem Enteignung…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind unzulässig, soweit sie sich gegen die Kostenaussprüche des angefochtenen Beschlusses wenden. Der Revisionsrekurs des Antragsgegners ist auch im übrigen unzulässig, jener der Antragstellerin ist im übrigen nicht berechtigt. Gemäß § 47 Abs. 3 VbgStrG sind für das gerichtlic…