Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen; im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 4.243,80 (darin keine Barauslagen und S 385,80 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekut…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung, der Beklagte sei sein außerehelicher Vater, mit der Begründung, der Beklagte habe seiner Mutter innerhalb eines Zeitraumes, von welchem bis zur Geburt des Kindes nicht mehr als 302 und nicht weniger als 180 Tage verstrichen sind, beigewohnt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, unzulässig, im übrigen aber nicht berechtigt. Die Revisionsgründe nach § 503 Abs 1 Z 2 und 3 ZPO liegen nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter dem Anfechtungsgrund nach § 503 Abs 1 Z 1 ZPO bekämpft der Beklagte die…