Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. 1. Die angefochtene Entscheidung, die im Umfang der Abweisung einer über das gesetzliche Pensionsalter hinausgehenden Verdienstentgangsrente als unangefochten unberührt bleibt (Spruchpunkt 2.), wird hinsichtlich des Zuspruchs von 40.200,12 EUR sA (Schmerze…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Dezember 2005 wegen starker Unterbauchschmerzen in die urologische Abteilung des Krankenhauses eingeliefert, dessen Rechtsträger nunmehr die Beklagte ist. Aus dem im Krankenhaus aufgenommenen CT Befund ergab sich im Zusammenhang mit dem ausgeprägten entzündl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil das Berufungsgericht den Einwand mangelnder Kausalität der Schadenshandlungen für den Verdienstentgang bzw die Rente entgegen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung der Höhe und nicht dem Grund des Anspruchs zugeordnet hat. Die Revision ist daher teilweise im Sinne d…