Spruch Die Wahrung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht gehört zu den tragenden Grundsätzen des Verfahrensrechts, deren Verletzung auch über eine außerordentliche Revision wahrzunehmen ist OGH 19. 9. 1984, 1 Ob 660/84 (LG Klagenfurt 2 R 179/84; BG Feldkirchen 2 C 996/83)…
Text Die Eltern des Klägers, Gabriel und Ludmilla B, sind bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 299 KG F, zu deren Gutsbestand das Grundstück 408 Baufläche gehört. Dieses Grundstück ist zur Gänze mit dem Wohn- und Geschäftshaus F, A-Straße 4, an dessen Südostfront das auf dem Grundstück 86/4 erricht…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO ist eine nicht schon nach § 502 Abs. 2 und 3 ZPO unzulässige und nicht schon nach § 502 Abs. 4 Z 2 oder Abs. 5 ZPO jedenfalls zulässige Revision auch zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des Verfahrensrechtes abhängt, der zu…