JudikaturJustizRS0043255

RS0043255 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2016

Will das Berufungsgericht von der Beweiswürdigung des Erstgerichtes abgehen, so ist es gehalten, sämtliche mit dem fraglichen Beweisthema in Zusammenhang stehende Beweise zu wiederholen.

Entscheidungen
47