RS0043241 – OGH Rechtssatz
RS0043241 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch im Rahmen eines Vergleiches über Kindesunterhalt kann die Umstandsklausel wirksam ausgeschlossen werden (so schon 1 Ob 509/91; mit ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Meinung von Schlemmer in Schwimann, ABGB Rdz 94 zu § 140).