Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 447,98 EUR (darin enthalten 74,66 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: S***** E*****, die dem klagenden Verein ihre Ansprüche zur Klagsführung abtrat, hatte bei der B***** Ltd (B*****) einen Flug von London Heathrow nach Wien gebucht (1.250 km), den die Beklagte am 20. 12. 2010 um 19:35 Uhr hätte ausführen sollen. An diesem Tag betrieb der Flughafe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn dem Urteil des Berufungsgerichts in einem wesentlichen Punkt eine tatsächliche Voraussetzung zugrunde gelegt wird, welche mit den Prozessakten erster und zwei…