Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 4.348,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 724,80 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt und mit der Auslieferung von Süßwaren an Kunden betraut. Am 7. Dezember 1989 wurde der Kläger von der Beklagten mit der Begründung entlassen, daß er sich eines Diebstahls schuldig gemacht habe. Beide Vorinstanzen wies…
Rechtliche Beurteilung Die Feststellung der Vorinstanzen, daß der Kläger in "Diebstahlsabsicht", also jedenfalls mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, gehandelt hat, beruht auf Schlüssen, die aus festgestellten Indizien gezogen wurden. Es handelt sich hiebei um eine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtsh…