JudikaturJustizRS0043172

RS0043172 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Ob über eine Klagsänderung formell mittels eines Beschlusses zu entscheiden gewesen wäre oder nicht, ist eine Verfahrensfrage. Hat das Berufungsgericht einen Verfahrensmangel in dieser Richtung ausdrücklich verneint, so kann der OGH das Vorliegen eines derartigen, angeblich im Verfahren erster Instanz unterlaufenen Mangels nicht mehr untersuchen.

Entscheidungen
31