Spruch Die Erbunwürdigkeitsgrunde sind im § 542 ABGB nicht taxativ aufgezählt. Auch die Unterschiebung eines gefälschten letzten Willens macht erbunwürdig und schließt das Pflichtteilsrecht aus OGH 27. 9. 1984, 6 Ob 690/83 (OLG Linz 4 R 95/82, KG Wels 6 Cg 347/81)…
Text Der Kläger begehrt von den Beklagten die Bezahlung des Betrages von 750 000 S sA mit der Begründung, er habe als leibliches (uneheliches) Kind und Adoptivsohn des am 19. 3. 1978 verstorbenen Josef R gegenüber den aus einem im Dezember 1976 errichteten Kodizill begünstigten Beklagten einen Pflichttei…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Bei den Darlegungen zur Beweislast verkennt der Kläger, daß die Beweislastregeln keine Richtlinien dafür bieten, zu wessen Gunsten oder Ungunsten die Beweise zu würdigen sind oder ob ein Beweis als erbracht oder als nicht erbracht anzusehen ist (4 Ob 69/78), sondern nu…