JudikaturJustizRS0043143

RS0043143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2019

Die Lösung der Frage, ob bei bestimmten Beweisergebnissen einer von mehreren logisch denkbaren Sachverhalten wahrscheinlicher ist als die anderen, ist eine Angelegenheit der Beweiswürdigung.

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