Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 2.915,30 EUR (darin 485,88 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Mutter der Kläger (im Folgenden: Betreiberin) führte bis zu ihrem Tod im Jahr 2009 drei Tankstellen der Beklagten in Vorarlberg samt jeweiligem Folgemarktbereich (Shop und Waschanlage). Die erste dieser Tankstellen führte sie seit mehr als fünf Jahren, die zweite seit 2006 u…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Revisionswerberin versucht mit einem ganz erheblichen Teil ihrer umfangreichen Revisionsausführungen, die Richtigkeit des von den Vorinstanzen ihrer Entscheidung zugrunde gelegten Sachverständigengutachtens zu bekämpfen. Sie setzt sich sehr eingehend …