JudikaturJustizRS0043061

RS0043061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Auch in Sozialrechtssachen kann ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden.

Entscheidungen
218