Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Die 1943 geborene Klägerin benötigt Betreuung und Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Einnahme von Medikamenten, Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände, Pflege d…
Rechtliche Beurteilung [6] Die dagegen erhobene außerordentliche Revision der Klägerin ist nicht zulässig. [7] 1.1. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, die vom Berufungsgericht nicht als solche anerkannt worden sind, können in der Revision nicht neuerlich geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0042963). Ob ein …