JudikaturJustizRS0043016

RS0043016 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2016

Keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn der gerügte Verstoß des Berufungsgerichtes gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz (ergänzende Feststellungen ohne Beweiswiederholung) keine für die Beurteilung entscheidenden Umstände betrifft.

Entscheidungen
3