Spruch I. Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen . II. Den Revisionen der Klägerinnen und der Erst- bis Fünft sowie der Siebentnebenintervenienten wird Folge gegeben . Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts in seinen Punkten II.1.B.) und II.2.) wiede…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital von 17.833.500 EUR, eingeteilt in eben diese Anzahl an auf Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, daher mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 EUR/Aktie. Die Aktien notieren im Amtlichen Handel der Wiener …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht zulässig, die Revisionen der Klägerinnen und der Erst bis Fünft sowie der Siebentnebenintervenienten sind zulässig; sie sind auch berechtigt. 1. Werden mehrere – wenn auch in derselben General- oder Hauptversammlung gefasste – Beschlüsse einer Gesellschaft ange…