JudikaturJustizRS0042856

RS0042856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2011

Ob die Revision wegen Fehlens einer Rechtsprechung des OGH zulässig ist, ist danach zu beurteilen, ob im Zeitpunkt der Erhebung der Revision eine solche Rechtsprechung bereits vorhanden war und ob eine vorhandene Rechtsprechung dem Revisionswerber bekannt sein konnte.

Entscheidungen
6