JudikaturJustizRS0042816

RS0042816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2024

Der Umstand alleine, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten, bewirkt nicht ihre Erheblichkeit im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

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61