Spruch Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass die beklagte, an einer psychischen Erkrankung leidende Mieterin das friedliche Zusammenleben mit zumindest einer weiteren Mieterin in unzumutbarer Weise gestört und den Aufkündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 3, 2. Fall MRG verwirklicht …
Rechtliche Beurteilung 1. Der Frage, ob es sich bei einem konkreten Verhalten um ein unleidliches Verhalten gemäß § 30 Abs 2 Z 3 MRG handelt, kommt keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 502 ZPO zu (RIS Justiz RS0042984), sofern dem Berufungsgericht nicht eine auffallende und im Interesse der Rechtssicherheit zu k…