JudikaturJustizRS0042753

RS0042753 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2021

Werden mehrere Ansprüche erhoben, die weder im tatsächlichen noch im rechtlichen Zusammenhang stehen, so muss als Streitgegenstand jeder dieser Ansprüche einzeln betrachtet werden.

Entscheidungen
60