Spruch Die Akten werden dem Landesgericht Klagenfurt als Berufungsgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, sein Urteil durch den Ausspruch im Sinne des § 500 Abs3 ZPO zu ergänzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten, des geschiedenen Ehegatten, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500,-- ab 1.1.1983. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab dem Unterhaltsbegehren statt, ohne in sein Urteil einen Ausspruch über …
Rechtliche Beurteilung Auch für Unterhaltsstreitigkeiten, bei denen die Revision nicht schon nach § 502 Abs2 Z 1 ZPO ausgeschlossen ist, gilt die Rechtsmittelbeschränkung nach § 502 Abs3 und Abs4 Z 1 ZPO (vgl. EFSlg.30.046). Der Streitwert errechnet sich im vorliegenden Fall nach der Vorschrift des § 58 Abs1 JN (EFSlg.20.…